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Invasive Neophyten Exotengarten-KnowHow

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    Aufgrund des Klimawandels breiten sich mehr + mehr exotische Pflanzen bei uns aus. Einige davon verdrängen so bislang einheimische Pflanzen.

    Invasive Neophyten 1
    Invasive Neophyten 2
    invasive Exoten
    invasive Exoten
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    Ursache

    Mit dem Klimawandel können immer mehr exotische Pflanzen bei uns überleben, sich eigenständig vermehren und ausbreiten.
    Die Exoten kommen einerseits auf natürliche Art zu uns – z.B. über Pflanzensamen, der von Vögeln in deren Verdauungstrakt eingeschleppt wird – aber auch durch den Mensch, privat z.B. per Flugzeug, über unbehandelte Früchte / Gemüse / Pflanzen / Holz / Bodenmaterialien oder auch direkt als Pflanze oder Samen über den globalen (Online-)Handel.
    Viele dieser Exoten können sich dann über Privatgärten in Waldnähe weiter ausbreiten, oftmals durch Entsorgung von Grünabfall im Wald, der Schnittgut von exotischen Pflanzen enthält.
    Exoten, die sich nach 1492, dem Jahr der Entdeckung Amerikas durch Kolumbus, in fremden Gebieten dauerhaft angesiedelt haben, werden Neophyten bezeichnet, die vor 1492 Archäophyten.
    Alleine in Deutschland haben sich nach Einschätzung des Bundesamtes für Naturschutz bereits über 800 Neophyten etablieren können. Einige wenige dieser Arten gelten als invasiv (rasch verbreitend), da ihnen die natürlichen Gegenspieler (Feinde, Konkurrenten, Krankheitserreger) fehlen.

    Problematik

    Invasive Neophyten verdrängen einheimische Pflanzenarten. Bei immergrünen Exoten können beispielsweise unter ihnen wachsende einheimische Pflanzen aufgrund Lichtmangels verkümmern und sterben. Dies kann zu einer Verringerung der einheimischen Pflanzenvielfalt und damit zu einer Verringerung der Lebensräume und Nahrungsgrundlage für Vögel und Bienen führen.
    Desweiteren besitzen einheimische Pflanzen meist ein hoch-verzweigtes, dichtes Wurzelwerk mit einer dicken Pfahlwurzel, während viele Neophyten flachwurzelnd sind. Bei flachwurzelnden Pflanzen besteht ein höheres Risiko von Erosionsschäden (Hangrutsch).
    Darüber hinaus ist das Wurzelwerk mancher Exoten so kräftig, dass es Bauten und Verkehrswege ‚aushebeln‘ kann.

    Konsequenzen

    Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat 2011 für Deutschland eine Warnliste mit 16 invasiven Neophyten herausgegeben, darunter z.B. die Klettergurke.
    Für mich in Bayern sind natürlich vorallem die ’schwarze Liste‘ und die ‚Vorwarnliste‘ des bayrischen Landesbundes für Vogelschutz (LBV) relevant.
    Die EU-Kommission hat 2016 ebenfalls eine Liste mit 14 Arten veröffentlicht. Eine entsprechende EU-Verordnung von 2014 beschränkt Haltung, Import, Verkauf und Zucht dieser Arten. Am 1. August 2017 ist diese Liste noch mal erweitert worden.
    Auch das schweizerische Bundesamt für Umwelt (BafU) hat 2014 eine ’schwarze Liste‘ mit 41 als invasiv eingestuften Neophyten herausgegeben, deren Ausbreitung verhindert werden soll, darunter die Hanfpalme und die Kirschlorbeere. Gemäß Freisetzungsverordnung (FrSV) sind 16 dieser Pflanzen für den freien Handel verboten.
    Am 20.07.17 ist nun in der Steiermark eine weiterführende Bestimmung ‚Gesetz zum Schutz vor invasiven, gebietsfremden Arten‘ verabschiedet worden, die ab Herbst 2017 in Kraft tritt. Danach können Eigentümer dazu verpflichtet werden, das Vorkommen bestimmter Pflanzenarten zu melden und diese zu entfernen. Erfolgt das nicht unverzüglich, kann die Behörde die Entfernung der Pflanzen anordnen und Bussgelder bis 20.000€ verlangen. Zur Durchführung der Maßnahmen und zum Zweck der Überwachung müssen Eigentümer damit ab Herbst 2017 das Betreten ihres Grundstücks dulden. Laut Behörde geht es aber zunächst nur um Pflanzen mit Gesundheitsgefährdungspotenzial…